Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten des Festivalgeländes sind wie folgt:
Freitag, 29. Juli 2016: 15:00 Uhr
Samstag, 30. Juli 2016: 13:00 Uhr
Einlasskontrolle & Sicherheit
Damit ihr jederzeit das Festivalgelände betreten könnt, tauscht ihr bei der Ankunft eure gültige Eintrittskarte gegen ein Festivalbändchen ein. Im Falle eines 2 – Tagestickets muss das Festivalbändchen an beiden Tagen am Arm zum Einlass vorgezeigt werden. Beim Einlass fordert die Security euch zum Aufzeigen des Festivalbändchen auf, daher achtet gut auf euer Bändchen – bei Verlust gibt es keinen Ersatz! Habt bitte immer euren Personalausweis dabei. Wir müssen am Haupteingang stichprobenartige Kontrollen vornehmen. Bei Verstößen gegen die Altersbeschränkungen sind wir gezwungen, Platzverbote auszusprechen. Weiterhin findet vor dem Betreten des Geländes eine Einlasskontrolle mit Taschen-und Leibesvisitation statt. Waffen, Drogen, Plastikflaschen, Kanister, Glasbehälter jeder Art, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter sowie das Mitbringen von eigenen Speisen/Getränken oder Lebensmitteln, Hartverpackungen und Kühltaschen sind grundsätzlich verboten.
Trinkwasser
An zahlreichen Gastronomie Ständen gibt´s Trinkwasser von der Wasserinitiative Viva con Agua, laut/leise in 0,33l für 1,50€. Der Verein setzt sich dafür ein, die Trinkwasserversorgung und Verfügbarkeit sanitärer Anlagen in Entwicklungsländern zu verbessern. Die Organisation versteht sich als „Offenes Netzwerk“, das vorwiegend von individueller Initiative lebt, die vom Verein unterstützt wird. Außerdem wird es an den Sanitäranlagen kostenloses Trinkwasser für alle Besucher geben.
Jugendliche unter 18
Erziehungsberechtigte bestimmen über die Teilnahme Jugendlicher am Festival. Dies erschließt sich aus dem Personensorgerecht und dem Jugendschutzgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach sind Erziehungsberechtigte in der Pflicht, für ihren minderjährigen Zögling Sorge zu tragen und letztendlich zu entscheiden, ob sie ihm oder ihr die Teilnahme am Festival genehmigen. Wir empfehlen grundsätzlich, keine Kinder unter 14 Jahren auf das Festivalgelände mitzunehmen. Vor Ort gilt das allgemein gültige Jugendschutzgesetz bezüglich des Ausschanks von alkoholhaltigen Getränken und der Ausgabe von Tabakwaren. Sollten Kinder oder Jugendliche bei einer Jugendschutzkontrolle rauchend oder trinkend angetroffen werden, können sie des Festivals verwiesen und nach Hause geschickt werden.
FestivalteilnehmerInnen unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung ihrer Personensorgeberechtigten oder mit einer schriftlichen Erlaubnis (Download Mutti-Zettel) dieser und der zusätzlichen Begleitung eines Erziehungsbeauftragten auf dem Festivalgelände aufhalten.